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   VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22   

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VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22 (https://dejure.org/2024,7572)
VG Bremen, Entscheidung vom 15.03.2024 - 3 K 898/22 (https://dejure.org/2024,7572)
VG Bremen, Entscheidung vom 15. März 2024 - 3 K 898/22 (https://dejure.org/2024,7572)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    GG Art 3 Abs 1; Ortsgesetz über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen § 5 Abs 2
    Kinder- und Jugendhilferecht, Kita-Beitrag, Regelung über die für die Ermittlung des Jahreseinkommens maßgeblichen Zeiträume, Urteil vom 15.03.2024 - Gestaltungsspielraum; Gleichheitssatz; Kita-Beitrag; Ortsgesetz

 
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  • OVG Niedersachsen, 29.09.2015 - 4 LB 149/13

    Abgabengerechtigkeit; Benutzungsgebühren; berücksichtigungsfähige Kosten;

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Wird der Kostenbeitrag - wie vorliegend - u. a. anhand der Höhe des Jahreseinkommens bemessen, muss die Satzung bzw. das Ortsgesetz den für die Ermittlung des Jahreseinkommens maßgeblichen Zeitraum bestimmen, da weder § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII, der die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Angebote der Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach den §§ 22 bis 24 SGB VIII darstellt, noch § 90 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 4 SGB VIII dazu gesetzliche Vorgaben enthalten und die Regelungen in § 93 SGB VIII zur Berechnung des Einkommens bei der Erhebung von Kostenbeiträgen für Leistungen und Maßnahmen nach § 91 SGB VIII auf Kostenbeiträge gemäß § 90 Abs. 1 SGB VIII nicht anwendbar sind, weil § 90 Abs. 1 SGB VIII bezüglich dieser Kostenbeiträge eine abschließende Regelung darstellt (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 29.09.2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 46).

    Da der Beitrag nach § 2 Abs. 2 Ortsgesetz monatlich nachträglich fällig wird, haben die Eltern oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, der Beklagten zu Beginn des Kindergartenjahres ihr Einkommen anzugeben und nachzuweisen, was in Bezug auf laufende oder beginnende Jahreszeiträume bei Beginn der Tagespflege regelmäßig nicht möglich ist (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 29.09.2015 - 4 LB 149/13 -, juris Rn. 51).

  • OVG Bremen, 16.06.2021 - 2 D 243/17

    Normenkontrollantrag zur Kindergartenbeitragsordnung - Antragsbefugnis;

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 16.06.2021 (2 D 243/17) festgestellt, dass das Ortsgesetz insgesamt nicht gegen zwingendes höherrangiges formelles oder materielles Recht verstößt.

    Die Ungleichbehandlung wird aber durch hinreichend gewichtige Gründe - Chancengleichheit in Bezug auf die Lebens- und Bildungsmöglichkeiten der Kinder - gerechtfertigt (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 16.06.2021 - 2 D 243/17 -, juris Rn. 61 ff).

  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Erwägungen der Praktikabilität und Beitragsgerechtigkeit geben regelmäßig einen vernünftigen Grund dafür ab, dass der Gesetz- oder Satzungsgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.10.2017 - OVG 6 B 1.16 - juris Rn. 20 mit Verweis auf BVerwG, B. v. 13.04.1994 - 8 NB 4/93 -, NVwZ 1995, S. 173 ff.).
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    In Anwendung des allgemeinen Gleichheitssatzes ist dort nur zu überprüfen, ob der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit überschritten hat und nicht, ob er unter verschiedenen Lösungen die gerechteste und zweckmäßigste gewählt hat (vgl. BSG, Urt. v. 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R -, juris Rn. 31).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 B 1.16

    Nichtigkeit einer Gebührensatzung bei Verstoß gegen Staffelungsgebot

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Erwägungen der Praktikabilität und Beitragsgerechtigkeit geben regelmäßig einen vernünftigen Grund dafür ab, dass der Gesetz- oder Satzungsgeber bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen eine ungleiche Inanspruchnahme der Abgabepflichtigen hinnehmen darf (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 06.10.2017 - OVG 6 B 1.16 - juris Rn. 20 mit Verweis auf BVerwG, B. v. 13.04.1994 - 8 NB 4/93 -, NVwZ 1995, S. 173 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22

    Kostenbeitragserhebung für die Inanspruchnahme von Angeboten der

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Die in Ausübung dieses generell weiten Gestaltungsspielraums erlassenen Regelungen sind unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG nur daraufhin gerichtlich zu überprüfen, ob der Satzungsgeber einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt und keine sachfremden Erwägungen angestellt, insbesondere das Willkürverbot beachtet hat (vgl. OVG Bremen, a. a. O. Rn. 49; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.09.2022 - OVG 6 B 7/22 -, juris Rn. 16. und Urt. v. 23.03.2022 - OVG 6 B 15/21 -, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 15.21

    Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden;

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Die in Ausübung dieses generell weiten Gestaltungsspielraums erlassenen Regelungen sind unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG nur daraufhin gerichtlich zu überprüfen, ob der Satzungsgeber einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt und keine sachfremden Erwägungen angestellt, insbesondere das Willkürverbot beachtet hat (vgl. OVG Bremen, a. a. O. Rn. 49; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.09.2022 - OVG 6 B 7/22 -, juris Rn. 16. und Urt. v. 23.03.2022 - OVG 6 B 15/21 -, juris Rn. 24).
  • OVG Niedersachsen, 23.11.1994 - 9 L 2038/94

    Ermächtigung; Kindergartengebühren; Staffelung; Satzungsgeber; Bruttoeinkommen;

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Ungleichheiten in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in Kauf nehmen darf (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 23.11.1994 - 9 L 2038/94 -, juris).
  • BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10

    Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Differenzierungen bedürfen jedoch stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10 -, juris Rn. 26).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 9 LA 89/23

    Gefährlichkeitsfeststellung; allgemeiner Gleichheitsatz; gefährlicher Hund;

    Auszug aus VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22
    Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, sondern nur, wenn die Gleichheit oder Ungleichheit der Sachverhalte so bedeutsam sind, dass ihre Beachtung unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten geboten erscheint (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 21.11.2023 - 9 LA 89/23 -, juris).
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